Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen
1. Geltungsbereich des Vertrages
1.1. Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen (ABG) gelten für Verträge zwischen der AGRO-Treuhand Uri, Nid- und Obwalden GmbH (nachfolgend Beauftragte genannt) und Ihrer Auftraggeberschaft, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1.2. Mit seinem Auftrag an die Beauftragte bestätigt die Auftraggeberschaft, diese AGB im Einzelnen gelesen, verstanden und vollumfänglich akzeptiert zu haben.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
2.1. Für den Umfang der von der Beauftragten zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag massgebend.
2.2. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt.
2.3. Der Beauftragten wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen, soweit er nicht offensichtlich Unrichtigkeiten feststellt.
2.4. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmässigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag,
wenn dies schriftlich vereinbart ist.
3. Verschwiegenheitspflicht
3.1. Die Beauftragte ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die Ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet.
3.2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
3.3. Für die Korrespondenz zwischen den beiden Parteien wird auf branchenübliche Kommunikationsmittel wie Telefon, elektronischer und sonstiger Schriftverkehr, abgestellt. Die Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung bzw. Entgegennahme von Daten unterliegt jeder Partei in eigener Verantwortung.
4. Mitwirkung Dritter
4.1. Zur Ausführung des Auftrags ist die Beauftragte berechtigt, Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie Unternehmen beizuziehen (Recht zur Substitution).
4.2. Dritte unterstehen auch der Verschwiegenheit.
5. Haftung
5.1. Die Beauftragte haftet für Schäden aus seinen Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen. Sie haftet nicht für Handlungen von Dritten, welche ihrerseits
zur Vertragserfüllung eingesetzt wurden.
5.2. Ist das Verhalten des Auftraggebers mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die Beauftragte von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Information und Dokumentation (Aufzählung nicht abschliessend).
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemässen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er der Beauftragten unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass der Beauftragten eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
6.2. Die Beauftragte darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig sowie vollständig sind und den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen.
6.3. Überlassene Unterlagen und Informationen werden vom Beauftragten nicht auf ihre Richtigkeit geprüft. Vorbehalten bleiben anderslautende schriftliche Vereinbarungen.
6.4. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Beauftragten beeinträchtigen könnte.
7. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen
7.1. Ist nichts anderes vereinbart, so ist die Tarifliste der Beauftragten für den Honoraranspruch mass gebend. Abgesehen vom Honoraranspruch hat die Beauftragte Anspruch auf Vergütung der angefallenen Auslagen und Dritthonorare.
7.2. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten. Ausgangspunkt solcher Schatzungen stellen die vom Kunden an gegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
7.3. Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so gerät dieser mit Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Beauftragte ist berechtigt, pro Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von bis zu CHF 30.00 sowie weitere Gebühren, insbesondere die Kosten für ein allfälliges Inkassoverfahren, in Rechnung zu stellen. Weiter kann die Beauftragte künftig die Abwicklung des Auftrags stoppen.
8. Beendigung des Vertrages
8.1 Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf.
8.2 Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Widerruf zur Unzeit hat Schadenersatzpflicht zur Folge.
8.3 Bei Widerruf des Vertrags durch die Beauftragte sind zur Vermeidung von Schäden beim Aufraggeber in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.
9. Allgemeines
9.1 Für den Auftrag ist schweizerisches Recht anwendbar.
9.2 Gerichtsstand ist ausschliesslich der Sitz des Beauftragten.
9.3 Erfüllungsort ist der Sitz des Beauftragten.